AGB

Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1 Eigentumsvorbehalt

Die Mietwaren mit all ihren Bestandteilen bleiben Eigentum der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH. Die Überlassung zum Gebrauch gibt dem Auftraggeber einzig das Recht, das Mietobjekt während der Eventveranstaltung selbst zu nutzen. Er darf das Mietobjekt aber weder veräussern, verpfänden, untervermieten noch sonst wie darüber verfügen. Bei Verkäufen bleibt das Verkaufsgut bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH. Allfällige Anzahlungen gelten als Zahlung von Miete.

2 Offerten / Aufträge

Unsere Offerten sind freibleibend. Bis zur Erteilung eines Auftrags behalten wir uns eine anderweitige Vermietung vor. Mit unserer schriftlichen Auftragsbestätigung werden alle Vereinbarungen bindend. Sind die Mietwaren bei Abholung/ Lieferung nicht verfügbar, sorgen wir selbstverständlich für gleichwertigen Ersatz.

Die V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH ist berechtigt, die Ausführung einzelner Verpflichtungen aus dem Vertrag auf Dritte zu übertragen.

3 Immaterialgüterrechte

Sämtliche Immaterialgüterrechte, deren Nutzung- und Bearbeitungsrechte (nachfolgend Rechte) an den von V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH für den Auftraggeber geschaffenen Plänen, Konzepten, Modellen, etc. stehen im ausschliesslichen und uneingeschränkten Eigentum von V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH. V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH ist berechtigt, die bei der Vertragserfüllung verwendeten Ideen, Konzepte, etc., einschliesslich des erworbenen Know-hows, auch anderweitig zu verwenden.

4 Materialzustand

Beanstandungen betreffend Mängel am Mietobjekt oder die Unvollständigkeit des Mietobjekts sind bei Beginn der Eventveranstaltung geltend zu machen, ansonsten gilt das Mietobjekt als in einwandfreiem Zustand und vollständig übergeben. Dem Auftraggeber ist bekannt, dass das Mietobjekt mehrfach eingesetzt wird und bei Beginn der Eventveranstaltung in der Regel weder neu noch frei von Gebrauchsbeeinträchtigungen ist. Kleinere Abnützungen und Abweichungen in der Farbe oder in den Massen gelten daher nicht als Mängel, welche die Tauglichkeit des Mietobjekts beeinträchtigen. Marken bzw. Modelländerungen sind der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH im Interesse stetiger Aktualität jederzeit vorbehalten.

5 Ausgangsort

Wenn nicht anders vereinbart, verstehen sich die Mietpreise ab unserem Lager in Büron LU.

6 Transport

Wird das Material durch die V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH transportiert, muss das Festgelände mit Auto/ Lieferwagen befahrbar sein. Ansonsten werden die Mehraufwendungen verrechnet.

7 Infrastruktur

Für die Infrastruktur (Stromanschluss, Witterungsschutz, Bühne, etc.) sorgt der Auftraggeber. Vereinbarte Anschlüsse und die geltenden Schweizer Normen sind einzuhalten.

8 Bewilligungen

Aufführungslizenzen und Bewilligungen, SUISA Gebühren und andere Lizenzen besorgt sich der Auftraggeber auf eigene Rechnung.

9 Materialrückgabe

Das Material muss in unbeschädigtem und normalsauberem Zustand zurückgegeben werden. Allfällige Reinigungs- und Reparaturarbeiten verrechnen wir nach effektivem Aufwand. Stark beschädigte oder fehlende Mietwaren verrechnen wir zum Neupreis.

Retourniert der Auftraggeber das ihm von der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH überlassene Mietobjekt nicht rechtzeitig, hat der Auftraggeber die zusätzliche Mietdauer zum in der Auftragsbestätigung festgehaltenen Preis zu vergüten und sämtliche aufgrund der verspäteten Rückgabe der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH entstandenen Kosten zu tragen. V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH behält sich diesfalls das Recht vor, das Mietobjekt jederzeit ohne vorherige Ankündigung auf Kosten des Auftraggebers abzuholen.

Eine vorzeitige Rückgabe des Mietobjekts berechtigt den Auftraggeber nicht zu einer Reduktion des vereinbarten Preises.

10 Versicherung

Die Mietwaren sind nicht versichert. Der Auftraggeber haftet vollumfänglich für alle Schäden, die durch Witterung, Drittpersonen, nichteinhalten der Netznormen, Diebstahl usw. verursacht werden. Die V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH weist jede Art von Haftung für Schäden und Störungen zurück, welche auf defekte Mietwaren zurückzuführen sind.

11 Konditionen/ Auftragsannullierung

Unsere Rechnungen sind rein Netto und zahlbar innert 10 Tagen nach Erhalt. Allfällig gewährte Rabatte gelten nur bei pünktlicher Zahlung. Unberechtigte Abzüge werden nachbelastet.

Wenn die Bezahlung von vorgängig in Rechnung gestellter Leistungen nicht fristgerecht erfolgt, ist die V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH berechtigt, ihre Leistungen zu verweigern oder vom Vertrag zurückzutreten.

Bei Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber hat dieser die bereits entstandenen Kosten zu bezahlen. Zusätzlich ist eine pauschalisierte Umtriebsentschädigung in folgender Höhe zu bezahlen:

  1. Rücktritt über 4 Wochen vor Beginn der Eventveranstaltung oder Projektstart (Aufbau): 30% des vereinbarten Preises
  2. Rücktritt innert weniger als 4 Wochen vor Beginn der Eventveranstaltung oder Projektstart (Aufbau): 50% des vereinbarten Preises
  3. Rücktritt innert weniger als 1 Woche vor Beginn der Eventveranstaltung oder Projektstart (Aufbau): 75% des vereinbarten Preises
  4. Rücktritt am Tag des Beginns der Eventveranstaltung (Aufbau): 100% des vereinbarten Preises

12 Inkasso

Bei verspäteter Zahlung wird ein Verzugszins von 5% verrechnet. Das Mahnwesen wird von einem Inkassobüro geführt. Daraus entstehende Kosten werden nach Aufwand verrechnet und dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

13 Salvatorische Klausel

Sollte eine der Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen ungültig, nichtig oder nicht durchsetzbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit und Durchsetzbarkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt.

14 Anwendbares Recht/Gerichtsstand

Auf sämtliche Vereinbarungen zwischen V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH und dem Auftraggeber kommt materielles Schweizer Recht, unter Anschluss von Kollisionsnormen und Staatsverträgen, zur Anwendung.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit den Rechtsbeziehungen zwischen V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH und dem Auftraggeber ist der Sitz von der V-Tech Veranstaltungstechnik GmbH.


Version vom September 2024